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Steuerberatung für alle Berufsgruppen

Mandate


Ärzte

Als erfahrene Steuerberater begleiten und beraten wir Ärzte umfassend in ihrer täglichen Arbeit. Selbstverständlich übernehmen wir gerne für Sie Ihre laufende Finanzbuchhaltung sowie Ihre Lohnbuchhaltung und erstellen Ihre Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Darüber hinaus beraten wir Sie aber auch insbesondere hinsichtlich folgender Themen:

  • Korrekte steuerliche Erfassung der KV-Einnahmen und der Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit
  • rdnungsmäßigkeit und Verbuchung von Rechnungen (Privatpatienten, IGEL-Leistungen, Zuzahlungen von Kassenpatienten)
  • Mögliche Umsatzsteuerpflicht (z. B. Laborleistungen, kosmetische Operationen, Warenverkäufe)
  • Mögliche Gewerbesteuerpflicht (z. B. Verkauf von Kontaktlinsen, sonstige Waren)
  • Erwerb, Neugründung, Erweiterung, Veräußerung einer Arztpraxis
  • Vor- und Nachteile einer Praxisgemeinschaft im Vergleich zu einer Gemeinschaftspraxis
  • Aufnahme und Vergütung von Kollegen
  • Unterstützung bei Finanzierungsentscheidungen, z. B. Analyse von Leasingangeboten
Arbeitnehmer

Das Steuerrecht für Arbeitnehmer wird zunehmend komplexer. Neben den üblicherweise anfallenden Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte stellt sich häufig die Frage, ob und in welchem Umfang Kosten z. B. für

  • Doppelte Haushaltsführung
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Aus- und Weiterbildung
  • Reisekosten

steuerlich geltend gemacht werden können. Bei diesen und anderen steuerlichen Fragestellungen stehen wir Ihnen als Steuerberater gerne zur Seite!
Architekten
Wir betreuen und beraten Architekten in allen Rechtsformen, sei es als Einzelunternehmer, in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder als Zusammenschluss in der Rechtsform von Arbeitsgemeinschaften (ARGE) für die Planung eines gemeinsamen größeren Bauprojektes. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei Ihrer Existenzgründung, in der laufenden steuerlichen Beratung sowie bei Veränderungen in der Rechtsform oder im Gesellschafterbestand.

Im Rahmen der laufenden Finanzbuchhaltung sowie im Rahmen der Erstellung Ihres Jahresabschlusses berücksichtigen wir bei der Erfassung von Leistungen, die nach der HOAI abgerechnet werden, insbesondere deren umsatzsteuerlich korrekte zeitliche Zuordnung. Ebenso grenzen wir für Sie freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten ab.
Automobildienstleister

Für Automobildienstleister übernehmen unsere Steuerberater gerne die steuerliche Existenzgründungsberatung und unterstützen Sie nach erfolgreicher Unternehmensgründung – sei es in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft – umfassend und aktuell in allen steuerlichen Belangen.
Wir erstellen für Sie Ihre laufenden Buchhaltungen, ermitteln Ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz und unterstützen Sie in allen Angelegenheiten mit den Finanzbehörden. Unsere Beratung umfasst auch den Aufbau und die Implementierung anderer Standorte.
Sofern ein Großteil Ihrer Umsätze vorrangig durch einen einzelnen oder einige wenige Auftraggeber generiert wird, achten wir insbesondere auf das Risiko der Scheinselbständigkeit und entwickeln Strategien, um dieses Risiko für Sie zu minimieren.

Erbengemeinschaften

Wir unterstützen Erbengemeinschaften sehr gerne u. a. mit unseren folgenden Dienstleistungen:

  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung unter Berücksichtigung von persönlichen Steuerbefreiungen für die einzelnen Miterben
  • Laufende steuerliche Beratung hinsichtlich der von der Erbengemeinschaft erzielten Einkünfte (z. B. aus Immobilienvermögen, aus Unternehmensbeteiligungen oder aus Kapitalvermögen)
  • Erstellung der jährlichen Steuererklärung der Erbengemeinschaft (z. B. für die gemeinsam erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen etc.)
  • Beratung hinsichtlich der Erbauseinandersetzung über Privatvermögen und/oder Betriebsvermögen
Freiberufler

Als Freiberufler stehen Sie vielen Herausforderungen gegenüber: Vorrangig müssen und wollen Sie Ihre Dienstleistungen gegenüber Ihren Auftraggebern erbringen. Daneben sind jedoch noch Termine abzustimmen, Rechnungen und sonstiger Schriftverkehr zu erstellen, bestehende Kundenkontakte zu pflegen und Neuaufträge zu akquirieren. Um Ihnen die nötigen Freiräume für diese Aufgaben zu verschaffen, unterstützen wir Sie gerne in in allen Aspekten der Steuerberatung. Insbesondere bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen:

  • Erstellung der laufenden Buchhaltung, Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen, Erstellen von Steuererklärungen
  • Vorausschauende Steuerplanung und Steuergestaltung durch Nutzung von steuerlichen Wahlrechten
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden und anderen Ämtern
Fußballer

Wir erstellen für Sie sehr gerne Ihre Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung aller steuerlicher Vorgaben und unter Ausnutzung sämtlicher steuerlicher Gestaltungsspielräume. Fußballer beraten wir insbesondere auch hinsichtlich folgender Themen:

  • Korrekte steuerliche Behandlung von Ablösezahlungen beim Transfer von einem Verein zu einem anderen Verein
  • Korrekte steuerliche Erfassung von Werbeeinnahmen
  • Ermittlung von Reisekosten und Erfassung von Verpflegungsmehraufwendungen bei inländischen und ausländischen Spielen
  • Berechnung der Kosten einer doppelten Haushaltsführung
Gemeinnützige Einrichtungen (z. B. gemeinnützige GmbH/Verein/Stiftung)

Gemeinnützige Einrichtungen  haben neben steuerlichen auch gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Wir bieten Ihnen hierzu gerne u. a. folgende Dienstleistungen an:

  • Einordnung Ihrer Geldzuflüsse in steuerneutrale und steuerpflichtige Zuflüsse
  • Beratung in Sachen Spendenquittungen
  • Beratung in Sachen zulässiger Finanzmittelverwendung
  • Gewinnermittlung für die vier Tätigkeitsbereiche ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Beratung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Besonderheiten der einzelnen Tätigkeitsbereiche
  • Überprüfung Ihrer Satzungen und Ihrer Zuwendungsbestätigungen auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben
  • Übernahme Ihrer laufenden Finanzbuchhaltung und Ihrer Lohnbuchhaltung sowie Erstellung Ihrer Steuererklärungen
GmbHs

Unsere Steuerberatung von GmbHs und deren Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern umfasst u. a. folgende Leistungen:

  • Beratung bei der Rechtsformwahl (UG haftungsbeschränkt, GmbH, Personengesellschaft)
  • Gründungsberatung (inkl. Erstellung der Eröffnungsbilanz, Anmeldung beim Finanzamt und Anmeldung beim Gewerbeamt)
  • Steuerliche Überprüfung von Geschäftsbeziehungen zwischen GmbH und Geschäftsführer bzw. zwischen GmbH und Gesellschaftern
  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung
  • Erstellung von Jahressteuererklärungen und Jahresabschlüssen inkl. Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
  • Steuerliche Begleitung im Rahmen einer Betriebsprüfung
Handwerker

Die wirtschaftliche Entwicklung der Handwerker-Branche ist in hohem Maße konjunkturabhängig. Eine stark schwankende Nachfrage von öffentlichen und privaten Auftraggebern führt auch bei Ihnen zu einer schwankenden Auftrags- und Ertragslage. Damit hohe Steuerzahllasten nicht gerade dann anfallen, wenn die Ertragssituation Ihres Unternehmens evtl. rückläufig ist, zeigen wir Ihnen steuerliche Wahlrechte zur Ergebnisglättung auf.
Außerdem unterstützen wir als Steuerberater Sie sehr gerne u. a. bei

  • Nachfolge-/Erbfragen
  • Finanzierung von Investitionen
  • Erstellung der laufenden Buchhaltung, Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen, Erstellung von Steuererklärungen
Immobilienbesitzer/Hausgemeinschaften/ Grundstücksgemeinschaften

Unsere Steuerkanzlei übernimmt für Sie sehr gerne folgende Tätigkeiten:

  • Betriebswirtschaftliche Kalkulation einer geplanten Immobilien-Investition
  • Beratung hinsichtlich der steuerlich optimalen Gestaltung von Kaufverträgen und Darlehensverträgen
  • Ermittlung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuer-Jahreserklärungen bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
  • Jährliche Überprüfung Ihrer Mietverträge auf evtl. mögliche Mietanpassungen
  • Steuerliche Beratung in Sachen Fördermöglichkeiten
  • Beratung hinsichtlich einer steuerlich optimalen Gestaltung von Renovierungsaufwendungen
  • Beratung hinsichtlich einer steuerlich korrekten Nebenkostenabrechnung (z. B. korrekter Ausweis der sog. haushaltsnahen Dienstleistungen)
  • Bei Eigentümergemeinschaften: Aufteilung von Kosten und Gewinn
Immobilienverwalter/ Hausverwaltungen

Unsere Steuerberatung umfasst neben den üblichen Leistungen für Gewerbetreibende (Erstellung von Buchhaltungen, Ermittlung von Gewinnen, Abgabe von Steuererklärungen) für Immobilien-/Hausverwaltungen u. a. insbesondere folgende Leistungen:

  • Hinweise auf steuerliche Ausweis- und Angabepflichten in den jährlich zu erstellenden Nebenkostenabrechnungen (z. B. Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und der Handwerkerrechnungen)
  • Hinweise auf die umsatzsteuerlich korrekte Abrechnung von Leistungen, die Hausverwaltungen für Eigentümer(-gemeinschaften) in Auftrag geben
Ingenieure/Ingenieurbüros

Ingenieure unterstützen wir sehr gerne in allen steuerlichen Angelegenheiten eines Freiberuflers, wie z. B. bei der Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung, der Ermittlung des Gewinns und der Abgabe der erforderlichen Steuererklärungen. Selbstverständlich beachten wir bei Ingenieuren u. a. auch folgende Besonderheiten:

  • Abgrenzung der freiberuflichen Tätigkeit von der gewerblichen Tätigkeit bei der Erstellung schlüsselfertiger Bauten
  • Korrekte Ermittlung des umsatzsteuerlichen Leistungszeitpunktes bei Leistungen, die nach der HOAI abgerechnet werden
Journalisten

Unser Dienstleistungsspektrum für Journalisten umfasst selbstverständlich die laufende Finanzbuchhaltung, die Ermittlung des Gewinns und die Erstellung von Steuererklärungen. Speziell für Journalisten bietet unsere Steuerkanzlei u. a. folgende Leistungen:

  • Vergleichsberechnung, ob der Ansatz von pauschalen Betriebsausgaben oder aber der Ansatz der tatsächlichen Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung steuerlich günstiger ist
  • Berücksichtigung des Pressegeheimnisses in der laufenden Buchhaltung und Erfassung von Bewirtungsaufwendungen mit namentlicher Nennung der bewirteten Gäste nur in Absprache mit dem Mandanten
  • Ermittlung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
  • Berücksichtigung der Reisekosten und Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Gewinnermittlung
Notare

Wir unterstützen und beraten Notare in allen steuerlichen Angelegenheiten. Gerne erstellen wir für Sie Ihre Finanz- und Lohnbuchhaltung, ermitteln Ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Bilanzierung und reichen Ihre Steuererklärungen beim Finanzamt ein.
Daneben ermitteln wir für Sie z. B. hinsichtlich Ihrer Abgaben an die Ländernotarkassen, welcher Teil dieser Abgaben Betriebsausgaben darstellt, und welcher Teil dieser Abgaben als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden kann. Bei Notar-Anderkonten berücksichtigen wir u. a. die steuerlich korrekte Zurechnung von Zinserträgen an die Treugeber.

OHGs

Personengesellschaften in der Rechtsform einer OHG beraten wir von der Gesellschaftsgründung über die laufende steuerliche Beratung bis hin zur Nachfolgeplanung. Hierbei bieten wir u. a. folgende Leistungen:

  • Gewinnermittlung im Gesamthandsbereich und Gewinnverteilung auf die einzelnen Gesellschafter
  • Führung von Kapitalkonten für die Gesellschafter
  • Korrekte steuerliche Erfassung von Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern (z. B. Miet-, Darlehens-, Arbeitsverhältnisse)
  • Erstellung von Sonderbilanzen und Ergänzungsbilanzen
  • Strukturierung und steuerliche Begleitung von Gesellschafterwechseln
Photovoltaikanlagen

Unsere Steuerberater unterstützen und beraten Sie gerne u. a. bei folgenden Themen:

  • Betriebswirtschaftliche Kalkulation Ihrer geplanten Photovoltaikanlage
  • Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Geweberegister
  • Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage beim Finanzamt
  • Erstellung Ihrer monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung unter Berücksichtigung von Darlehenszinsen und korrekter Abschreibung der Photovoltaikanlage
  • Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte (z. B. Bildung eines sog. Investitionsabzugsbetrages; mögliche Option zur sog. Kleinunternehmer-Regelung)
Rentner

Aufgrund des Alterseinkünftegesetzes werden seit dem Jahr 2005 immer mehr Rentner einkommensteuerpflichtig. Wir erstellen für Sie gerne Ihre Steuererklärung und berücksichtigen hierbei selbstverständlich alle Möglichkeiten, um auch im Alter „Steuern zu sparen“, insbesondere durch die Erfassung von:

  • Spendenbelegen (z. B. VdK, Malteser etc.)
  • Krankheitskosten
  • Kosten für ein Pflege- oder Seniorenheim
  • Kosten für Heilpraktiker oder Kuren
  • speziellen steuerlichen Abzugsbeträgen ab einem Grad der Behinderung von 25 %
Softwareentwickler

Neben unseren allgemeinen Beratungs- und sonstigen steuerlichen Dienstleistungen (z. B. Erstellung von Buchhaltungen, Gewinnermittlung, Erstellung von Steuererklärungen etc.) beraten wir Softwareentwickler u. a. hinsichtlich der Fragestellung, ob ihre Tätigkeit grundsätzlich als freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit einzuordnen ist. Sofern Sie als freiberuflicher Softwareentwickler zusätzlich z. B. Hardware vertreiben zeigen wir Ihnen auf, ab wann hierdurch eventuell Gewerblichkeit begründet werden kann.

Soldaten

Unsere Steuerberatung umfasst neben der üblichen Erstellungen Ihrer Steuererklärung insbesondere folgende steuerliche Besonderheiten bei Soldaten:

  • Auslandsverwendungszuschlag
  • Ausbildung von Soldaten auf Zeit
  • Doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Umzugskosten
  • Gemeinschaftsverpflegung und Gemeinschaftsunterkunft in der Kaserne
  • Übergangsgebührnisse der Wehrbereichsverwaltung
Zahnärzte

Neben den „typischen“ Beratungsschwerpunkten bei Ärzten (wie z. B. der korrekten Erfassung von KV-Einnahmen und/oder privatärztlichen Einnahmen, der Erfassung von IGEL-Leistungen, die Abgrenzung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften etc.) achten wir bei Zahnärzten insbesondere auf folgende zahnärztliche Spezialthemen:

  • Umsatzsteuerpflicht von Laborleistungen, für die Zahnärzte im Gegenzug die entsprechende Vorsteuer geltend machen können
  • Korrekte Erfassung der Betriebseinnahmen bei der Weiterveräußerung von Altgold an Scheideanstalten

Selbstverständlich bieten wir Ihnen neben einer umfassenden steuerlichen Beratung auch sämtliche sonstigen steuerlichen Dienstleistungen, sei es die laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen oder die Abgabe von Steuererklärungen.